Die Entsorgung von tierischen Abfällen ist in der Verordnung vom 25. Mai 2011 über die Entsorgung von tierischen Nebenprodukten (SR 916.441.22) und im kant. Ausführungsgesetz über unschädliche Beseitigung von Tierkörpern (916.407) vom 12. Mai 1987 geregelt.